Die Eiffelturm-Frage

Wer darüber nachdenkt, freier Journalist zu werden, der denkt an spannende Recherchen, Auslandsreisen, Gespräche mit interessanten Menschen und, falls man so romantisch-verblödet ist wie ich, ans Schreiben auf einer alten Schreibmaschine aus den 50er Jahren. Was die meisten Menschen, mich eingeschlossen, nicht wissen, ist, dass Journalisten (Achtung, gefühlte Aufteilung!) nur zu zehn Prozent tatsächlich schreiben. Die restliche Zeit verbringen sie damit, sich darüber zu ärgern, dass sie keine Juristen oder Steuerberaterer sind. Denn das müsste man eigentlich sein, um all die Regeln verstehen zu können, mit denen der deutsche Staat seine Schreiberlinge belegt.

Kann sein, dass mir das als freie Journalistin nicht gefällt. Doch das interessiert diejenigen, die bei uns die Gesetze machen, herzlich wenig. Wer Glück hat, lernt relativ schnell nach dem Einstieg in die Freiberuflichkeit von anderen, erfahrenen Journalisten, dass man bereits mit einem Bein im Gefängnis steht, kaum dass der Stift das Papier berührt oder der Kamera-Akku fertig aufgeladen ist. Wer Pech hat, muss teures Lehrgeld zahlen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, selten passt dieser abgedroschene Satz so gut wie hier. Und weil ich keine Lust habe, mein Geld für Strafzahlungen auszugeben, versuche ich, mir das nötige Rechtswissen möglichst schmerzfrei dann und wann im Vorbeigehen anzueignen.

Nachdem ich mich bei meinem letzten Rechte-Seminar, einem mehrstündigen Webkurs des DJV, fast zu Tode gelangweilt habe, war ich gestern in Frankfurt auf einem „richtigen“ Ganztagesseminar. Zu uns sprach ein echter Mensch, es gab eine echte Gruppe, ganz viel Kaffee und jede Menge Gesprächsstoff beim Mittagessen.Thema war „Wen darf ich wann fotografieren? Fotorecht in der Praxis“ – oder, wie Referent Rolf Skrypzak, der sich trotz Erkältung tapfer durch sieben Stunden Seminar kämpfte, es formulierte: „Fotorechte für Schreiberlinge“.

Denn auch wenn von den 27 Teilnehmern mehrere professionelle Fotografen waren, ging es den meisten anderen wie mir: Fotos machen ja, auch aus hübschen Perspektiven und mit einer teuren Kamera. Aber wen ich wann wo wie fotografieren darf – keine Ahnung. Dass Journalisten anderen Regeln unterliegen als Hobbyfotografen, die ihre Fotos nur für den hübschen Rahmen im Wohnzimmer machen, das konnte ich mir schon vorstellen. Immerhin verkaufen wir unsere Bilder ja und räumen anderen ein Nutzungsrecht daran ein. Aber was es da alles für Regeln gibt – das hätte ich mir wirklich nicht träumen lassen.

Das Seminar hat mir da sehr weitergeholfen. Allein schon, indem ich gelernt habe, dass es der beste Plan ist, einfach vorher zu fragen. Und zwar nicht nur den, den man fotografieren möchte. Sondern auch den, dem das Grundstück gehört. Den, der das Bild gemalt hat, das man im Foto zeigen möchte. Einfach alle und jeden, die etwas mit dem Foto und den Gegenständen darauf zu tun haben könnten. Also zum Beispiel nie wieder „einfach so“ auf Bahnhöfen zu fotografieren – denn das ist böse, böse! Der Bahnhof gehört der Bahn (klar) und ist daher Privatgelände. Fotos dürfen hier nur mit Genehmigung gemacht werden, genauso wie auf allen anderen Privatgrundstücken.

Bei Menschen geht es darum, ob sie absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte sind – und ob das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung gegeben ist. Absolute Personen der Zeitgeschichte, das sind Politiker, Filmstars und andere tatsächliche Berühmtheiten. Relative Personen hingegen sind Redner auf einem Vortrag, zu dem die Presse eingeladen ist, deren Abbildung zumindest für den Moment für die Öffentlichkeit von Interesse ist. In beiden Fällen darf man fotografieren und die Bilder auch einmalig für eine mit dem Ereignis in Zusammenhang stehende Berichterstattung nutzen – so wie ich etwas weiter oben links den Referenten des Seminars. Fotos aus dem Privatleben von Prominenten sind da wieder ein anderer Fall – Prinzessin Caroline von Hannover klagt seit Jahren gegen Journalisten, die Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlichen, und hat da bereits einige Erfolge vor Gericht erreicht, die als Caroline-Urteile bekannt wurden.

In Deutschland gilt die sogenannte Panorama-Freiheit: Was ich vom öffentlichen Raum aus sehe, darf ich fotografieren. Dabei darf ich mich nicht auf einen Stuhl oder eine Leiter stellen oder auf eine Mauer klettern. Also einfach mit beiden Beinen auf dem Boden bleiben und darauf los fotografieren, was ich sehe? Ganz so einfach ist es dann leider doch wieder nicht. Denn es gibt da noch andere Urheberrechte, die verletzt werden könnten, wie die von Künstlern, Architekten und so weiter, die weniger als 70 Jahre tot sind. Daher kommt auch der etwas skurrile Fall, dass Journalisten den Eiffelturm in Paris tagsüber fotografieren dürfen (sein Erbauer Gustav Eiffel starb 1923, seine Rechte und die seiner Nachfahren sind daher mittlerweile erloschen), abends aber nicht. Denn eine Lichtinstallation, die dort seit einigen Jahren nachts den Turm zum Glitzern bringt, ist Kunst – und der Künstler hat das Recht an seinem Werk. Private Aufnahmen sind aber natürlich erlaubt, sie dürfen streng genommen nur nicht auf eine Webseite, in einen Blog oder eine Online-Community hochgeladen werden.

Das mag alles erst einmal verwirrend klingen. Und so ganz durchschaut habe ich die komplizierte Rechtslage natürlich selbst noch nicht. Aber Rolf Skrypzak hat es geschafft, mich für diese Gratwanderung zumindest zu sensibilisieren. Übrigens: Der DJV bietet seinen Mitgliedern regelmäßig kostenlose Weiterbildungen an, und Skrypzak ist ein häufiger Referent, auch immer wieder zu Rechtefragen.

Sie können nur beim Fotografieren auf hoher See und im eigenen Zimmer wirklich sicher sein, keine Rechte zu verletzen. (Rolf Skrypzak)

12 Kommentare

  1. Leider ist das ein echt weites Feld…und auch als Knipsler/Blogger stehe ich nicht immer auf sicherem Grund..oder ich hätte bald nur noch BlümchenBilder zu bieten… :)
    Blöd irgendwie, auch wenn ich mir Mühe gebe ist nicht alles koscher…
    LG, Petra

    1. Hallo Petra, danke für deinen Kommentar. Man steht wohl als Fotograf immer etwas auf wackligen Beinen, aber selbst zu knipsen ist immer noch sehr viel besser, als fremde Bilder aus dem Internet zu „klauen“. Das habe ich mir einfach abgewöhnt, seit mehrere meiner Blogger-Bekannten gerichtlich abgemahnt wurden und tausende von Euro Strafe zahlen mussten. Egal ob Blog oder Zeitung – da unterscheiden die Anwälte nicht groß.

  2. Ja, das ist so ein Feld, über das man eigentlich immer zu wenig weiß. Auf die Idee mit der Lichtinstallation wäre ich nie im Leben gekommen. Der eine oder andere Künstler oder Architekt könnte wahrscheinlich ganz gut davon leben, einfach einen Blogger nach dem anderen abzumahnen. Und dann erst noch all die Instagram-Nutzer…
    Ich hab früher gelernt, dass ich auf einer öffentlichen Veranstaltung und im öffentlichen Raum ruhig in die Menge fotografieren darf. Und überhaupt, ab 11 Köpfen auf einem Bild hat der einzelne Abgebildete keine Rechte mehr daran. Ist das inzwischen obsolet? Ich könnte so ein Update-Seminar definitiv auch mal brauchen…

    Liebe Grüße,
    Lena

    1. Hey Lena, ja, das mit der Anzahl der Leute auf einem Foto war auch Thema. Der Referent sagte klar, es gebe keine Anzahl-Regel. Auch wenn 20 Leute auf einem Foto sind, ist das kein Freifahrtsschein. Es geht nur darum, ob die Leute zu erkennen sind. Sobald sie zu erkennen sind, braucht man ihr Einverständnis. Am besten übrigens schriftlich – und zwar von jedem, der auf deinen Fotos ist. Im Prinzip funktioniert unsere komplette lokaljournalistische Arbeit komplett an diesen Regeln vorbei.

      1. Ja, das ist doch überhaupt nicht leistbar! Vor allem, den typischen Lokalzeitungsleser interessiert bei der Berichterstattung vom Weihnachtsmarkt doch am meisten, ob er irgendwelche Bekannten auf dem Gedrängefoto entdeckt. Stell dir mal vor, solche Bilder gäbe es nur noch mit verpixelten Geschichtern. Oder, noch besser, stell dir vor, du fängst alle diese Menschen ab und bittest sie um ihr schriftliches Einverständnis. Das ist doch lächerlich. Gab’s auch praktikable Vorschläge für die Realität, oder ging es bei deinem Seminar rein um die Theorie?

      2. Es gab schon viel Praktisches. Ich glaube, dem Referenten war auch klar, dass das alles viel zu aufwändig wäre – und dass die Leute noch mehr Hemmungen haben, sich fotografieren zu lassen, wenn sie vorher auch noch was unterschreiben sollen. Aber er sagte auch, streng genommen dürfte man auch kein Archivfoto von Weihnachtsmarktbesuchern des letzten Jahres für die Ankündigung des diesjährigen Weihnachtsmarktes nehmen – und kein Köpfchen eines Politikers, das bei anderer Gelegenheit aufgenommen wurde, für ein neues Thema. Gerade bei Politikern solle man dringend telefonisch nochmal nachfragen, ob das genehm ist. Einen goldenen Tipp fand ich, vor dem Fotografieren zu fragen: „Darf ich Sie fotografieren für die morgige/aktuelle Ausgabe UND für künftige redaktionelle Verwendungen?“

  3. Liebe Dezembra,
    danke für den Artikel! Der wichtigste Satz ist eigentlich Dein letzter in den Kommentaren, was überhaupt nicht abwertend gemeint ist. Aber aus dem Ausland fällt mir auf, wie schnell bei Euch der Jura-Schimmel zuschlägt, der Anwalt abmahnt etc. Die Abmahnung von Bloggern z.B. wird nirgends so obsessiv betrieben wie in Deutschland. Aber das gesunde, sprich in aller Regel gültige Augenmass beginnt schon sehr viel weiter vorn, als wir es hinter der Kamera jeweils vermuten. Und wir können davon ausgehen, dass 80% der Bilder von Journalisten ebenfalls, streng genommen, die Rechte irgendwelcher Personen verletzen. Nur kommt niemand auf die Idee, so was anzumahnen.
    Es bleibt einfach ein schwieriges und weites Feld – genau so wie die von mir empfundenen hohen Beträge, die Bildrechte kosten, will man sie mal in einem Blog verwenden, wie z.B. von istockphoto.com oder so. Selber fotografieren ist viel schöner – aber wie Du selber schreibst: Nimmt man es streng, bleiben die Blümchen im Garten als Motiv übrig. Im eigenen Garten natürlich nur…

    1. Und selbst da könnte man die Rechte des Züchters oder seiner Nachfahren verletzen, der exakt diese Rose vor erst zehn Jahren gezüchtet hat. Denn auch Blumen können Kunst sein. ;) Geschützte Kunst! Aber insgesamt gebe ich dir recht, dass diese Abmahnung hier wirklich obsessiv betrieben wird und die Strafzahlungen viel zu hoch sind. Da werden dann mitunter 2000 Euro gefordert, weil man ein hübsches Gartenfoto eine Woche lang irgendwo online stehen hatte. Das steht in keinem Verhältnis und macht mich wütend. Bei 50 Euro würde ich anstandslos zahlen. Aber Fakt ist ja, dass das ein regelrechter Sport geworden ist, sich an dusseligen Bloggern zu bereichern. Gerade auch solche Spezialisten wie pixelio, die dir Bilder kostenlos zur Nutzung anbieten, doch wehe, du hast statt einem Komma einen Punkt in der ansonsten völlig korrekten Bildunterschrift, wirst du sofort verklagt. Die Schuld ist da wirklich auf beiden Seiten zu suchen.
      Der Referent meines Seminars sagte auch, es gebe Anwaltskanzleien, die den ganzen Tag nichts anderes machen würden, als durch Webseiten und Broschüren zu blättern und Rechteverletzungen zu suchen (bei pixelio gibt es sogar eine eigene Rechtsabteilung, pixelaw). Haben sie etwas interessantes gefunden, kontaktieren sie den, dessen Rechte meist ohne sein Wissen verletzt wurden (z.B. Abbildung eines Gebäudes in einer Broschüre ohne Genehmigung des Architekten) und teilen sich am Ende des eingeklagte Geld mit ihm.

  4. Hallo, vielen Dank für die freundliche Erwähnung meines Seminars (genau genommen des Seminars des DJV Hessen!). Mir machen diese Fotorecht-Seminare auch immer sehr viel Saß, auch wenn die Rechtslage furchtbar kompliziert ist. Übrigens: Das Bild von mir durfte im Zusammenhang mit dem Seminar natürlich verwendet werden, da ich (für diese kurze Zeit) eine relative Person der Zeitgeschichte war :-)
    Viele Grüße, Rolf

    1. Und nicht nur das – ich habe ja sogar gefragt. ;) Ich fand das Seminar auch sehr interessant und zum Teil auch erschreckend; hat es doch gezeigt, dass in den meisten Redaktionen eigentlich gegen jedes Recht gearbeitet wird…

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